Über uns
Wir sind ein Zusammenschluss von Forró-Begeisterten in Hamburg, die sich vorgenommen haben, gemeinsam Tanzkurse, Workshops, Parties und andere schöne Tanzgelegenheiten zu organisieren, damit wir in Hamburg und Umgebung möglichst oft unserer Leidenschaft nachgehen können: Forró tanzen!
Ein paar Eindrücke:
Verein Moin Forró e.V.
Um unsere Ziele längerfristig umzusetzen, haben wir 2019 einen gemeinnützigen Verein gegründet: Moin Forró e.V.
Und hier kommst du ins Spiel: Du kannst uns aktiv unterstützen, indem du Mitglied wirst! Damit hilfst du uns nicht nur, weitere Gelegenheiten zum Forró tanzen zu organisieren, die Tanzkurse und weitere Veranstaltungen werden für dich als Mitglied auch günstiger.
Mitglied werden
… ist ganz einfach: Du füllst den Aufnahmeantrag hier aus und lässt ihn uns per Post oder persönlich vor Ort, z. B. im Tanzkurs, zukommen. Sprich uns auch gerne direkt darauf an, wahrscheinlich haben wir einige Ausdrucke dabei… 🙂
Wenn du dich bereits online für Tanzkurse mit dem Mitgliederpreis anmelden möchtest, der Aufnahmeantrag aber noch bei dir zu Hause liegt oder auf dem Weg zu uns ist, kannst du deine Mitgliedschaft hier vormerken.
Vorstand
Unseren Vorstand findest du hier.
Dokumentation
- Aufnahmeantrag (PDF)
- Satzung Moin Forró e.V. (PDF)
- Code of Conduct
- dein finanzieller Beitrag (Beitragsordnung):
- pro Kalenderjahr:
- Mitglieder 80 €/60 € ermäßigt (Schüler, Azubi, Studierende, Geringverdienende – Nachweis auf Verlangen)
- Fördermitglieder – ab 100 €, Vorstand kontaktieren
- juristische Personen, insbesondere andere Vereine 80 €
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Der Beitrag ist nach Eintritt in den Verein oder bei Beginn eines neuen Kalenderjahres zahlbar per Bankeinzug. In begründeten Ausnahmefällen können alternative Zahlungsmöglichkeiten mit dem Verein vereinbart werden.
- Bei Eintritt in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres wird der halbe Mitgliedsbeitrag für betreffendes Kalenderjahr berechnet.
- Das Pausieren der Mitgliedschaft ist nach schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Vorstand mindestens vier Wochen im Voraus halbjährlich für maximal ein Jahr in drei Jahren möglich. Während dieser Zeit sind die Zahlungen des jährlichen Beitrags des Mitglieds sowie dessen Stimmberechtigung und Vergünstigungen ausgesetzt.
- Bereits gezahlte Mitgliedschaftsbeiträge werden nicht erstattet.
- pro Kalenderjahr: